AGB

AGB Die Coffee Caterer

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten).

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 4 Monate verstrichen sind.

Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei vereinbarter Vorkasse ist der Betrag binnen 7 Tagen ab zugang der Rechnung ohne Abzugzahlbar – ausgenommensind in schriftlicher Form fixierte Nebenabsprachen beider Parteien.

Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Bei vereinbarter Vorkasse: so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden.

Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

12 Tage vor der Veranstaltung muss die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer die endgültige Personenzahl mitgeteilt bekommen, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist.

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Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer möglich.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden oder die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit; Das Ansehen von der Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist; Der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

Insofern die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer Eigentümerin des eingebrachten Equipments ist, haftet die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir 5 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25%, 2 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%, 1 Tag vor dem vereinbartem Liefertermin 75%, Innerhalb der 24h vor dem vereinbartem Liefertermin 90% des Auftrages.

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Ruhrstr. 23, Hamburg, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.

Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an.

Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkei oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.).

Alle aufgeführten Mietpreise (Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von zwei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.

Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen.

Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.

Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:

– den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern

– uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist

– alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Hamburg. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Hamburg.

Kocatas Kumker GbR  Die Coffee Caterer, Hamburg, Januar 2016